Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH (UG) als Einstiegsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt.
Existenzgründer und Unternehmer sollten daher ihre Rechtsformwahl überdenken. Um dies zwischen der auf dne ersten Blick sehr ähnlichen haftungsbeschränkten UG und der englischen Limited (Ltd.) zu erleichtern, bietet dieses Fachportal hierzu alle wesentlichen Informationen für eine solide Entscheidungsgrundlage.
| UG & Ltd. im Vergleich | Unternehmergesellschaft (UG) | Limited (Ltd) |
| Mindesteinlage | ab 1 Euro (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 Euro) | ab 1 Pfund |
| Gründungskosten | mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten, Bundesanzeiger (ab 400 Euro) |
kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro) |
| Firmierung | haftungsbeschränkt grds. zwingend | Limited oder Ltd. zwingend, bestimmte Begriffe genehmigungspflichtig |
| Sitz | Verwaltungs(neben)sitz auch im Ausland | Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland |
| Haftung | grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Organe | Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion) | Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich |
| Akzeptanz | wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH | wenngleich meist unbegründet bestehen doch Vorbehalte |
Durch die GmbH-Reform sollen vor allem der Mittelstand und der Wirtschaftsstandort Deutschland auch im Wettbewerb der Gesellschaftsformen (siehe englische Limited) gestärkt werden.
Daher sinken die Einstiegshürden für die “normale” GmbH (Mindesteinlage 25.000 bleibt jedoch) und besonders für Existenzgründer wird eine Einstiegsvariante ab einem Euro Mindestkapital geschaffen: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt). Diese wird auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.
Die englische Limited erfreut sich auch in Deutschland wegen der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der Limited ohne erforderliches Mindeststammkapital erheblicher Beliebtheit. So firmiert etwa die Drogeriekette unter Müller Ltd. & Co. KG.
Viele Vorteile bringen aber auch Nachteile, insbesondere drohende Insolvenz bei geringem Mindestkapital und aufwändige bürokratische Pflichten mit sich.
Auch bestehen im Bereich Image der Ltd. Vorbehalte gegenüber der Limited als Rechtsform. Diese im Vorfeld zu entkräften, dürfte nicht immer gelingen.
10.03.2010 – ein Jahr nach Einführung der UG wird erstmals Bilanz gezogen: Statistik, Entwicklung der UG-Gründungen in der Praxis nach einem Jahr UG haftungsbeschränkt.