Herzlich willkommen beim Vergleichsportal zur UG und Ltd.

UG und Ltd. im Vergleich

Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ab 1. November 2008 eine Art Mini-GmbH (UG) als Einsteigsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen eingeführt.

Existenzgründer und Unternehmer sollten daher ihre Rechtsformwahl überdenken. Um dies zwischen der auf dne ersten Blick sehr ähnlichen haftunsgbeschränkten UG und der englischen Limited (Ltd.) zu erleichtern, bietet dieses Fachportal hierzu alle wesentlichen Informationen für eine solide Entscheidungsgrundlage.

UG & Ltd. im Vergleich Unternehmergesellschaft (UG) Limited (Ltd)
Mindesteinlage ab 1 Euro (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 Euro) ab 1 Pfund
Gründungskosten mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten, Bundesanzeiger (ab 400 Euro) kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro)
Firmierung haftungsbeschränkt grds. zwingend Limited oder Ltd. zwingend, bestimmte Begriffe genehmigungspflichtig
Sitz Verwaltungs(neben)sitz auch im Ausland Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland
Haftung grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
Organe Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion) Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich
Akzeptanz wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH wenngleich meist unbegründet bestehen doch Vorbehalte

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Durch die GmbH-Reform sollen vor allem der Mittelstand und der Wirtschaftsstandort Deutschland auch im Wettbewerb der Gesellschaftsformen (siehe englische Limited) gestärkt werden.
Daher sinken die Einstiegshürden für die “normale” GmbH (Mindesteinlage 25.000 bleibt jedoch) und besonders für Existenzgründer wird eine Einstiegsvariante ab einem Euro Mindestkapital geschaffen: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt). Diese wird auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

Englische Limited (Ltd.) in Deutschland

Die englische Limited erfreut sich auch in Deutschland wegen der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der Limited ohne erforderliches Mindeststammkapital erheblicher Beliebtheit. So firmiert etwa die Drogeriekette unter Müller Ltd. & Co. KG.
Viele Vorteile bringen aber auch Nachteile, insbesondere drohende Insolvenz bei geringem Mindestkapital und aufwändige bürokratische Pflichten mit sich.
Auch bestehen im Bereich Image der Ltd. Vorbehalte gegenüber der Limited als Rechtsform. Diese im Vorfeld zu entkräften, dürfte nicht immer gelingen.

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