Image und Akzeptanz einer Limited

Die Limited hat sicherlich nicht den besten Ruf in Deutschland. Soweit ersichtlich gibt es dazu noch keine empirischen Untersuchungen.
Folgende Überlegungen können bei Geschäftspartnern generell eine Rolle spielen:

Kreditwürdigkeit

Die meisten wissen, dass für eine Limited kein Mindestkapital bei Gründung für die Gesellschaft erforderlich ist. Daraus resultiert ein gewisses Misstrauen.
Bedenkt man jedoch, dass Insolvenzrecht eine Unterkapitalisierung genauso wie etwa bei der GmbH verhindern soll, besteht allein dadurch eigentlich kein Nachteil.

Für Kredite etc. schauen Banken sowie genau nach dem Eigenkapital und eventuellen (auch privaten) Sicherheiten.

Unsichere Rechtsverfolgung

Ein weiteres Manko ist, dass viele davor zurückschrecken im Ernstfall englisches Recht oder einen Gerichtsstand in England akzeptieren zu müssen.
Sicherlich sind die Gerichts- und Prozesskosten in England deutlich höher als in Deutschland. Gerade bei einer Limited Gesellschaft mit wirtschaftlichem Schwerpunkt und Niederlassung in Deutschland dürfte im Außenverhältnis mit Geschäftspartnern regelmäßig deutsches Recht bei einem deutschen Gericht gelten.
Daher ist auch diese Sorge meist unbegründet.

Mangelnde Erreichbarkeit

Das Impressum mancher Limited-Webseite mag manchen abschrecken. Ungewohnte Adressen und Ausland klingt immer wenig vertrauenserweckend.
Hier gilt aber auch klar, dass es auf den Einzelfall ankommt. Finden sich Kontaktdaten einer deutschen Zweigniederlassung bestehen meist keine Nachteile bezüglich Erreichbarkeit oder ladungsfähiger Anschrift inkl. Zustellung.
Ansonsten will sich die Limited vielleicht bewusst verschanzen. In solchen Fällen muss man natürlich wachsam sein. Das kann aber auch bei deutschen Briefkästen- und Postfachfirmen drohen, die ständig umziehen.

Daher empfielt es sich, aktiv von sich aus die vorhandenen bedenken aus dem Weg zu räumen. Etwa das Impressum einer Webseite wäre hier ein sinnvoller Ansatzpunkt für weitere Er- und Aufklärung. Gerne auch mit Verweis zu dieser Seite.

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