Bürokratie - Pflichten gegenüber den Behörden bei einer Limited

Die bürokratischen Pflichten bei einer Limited dürfen nicht unterschätzt werden.
Schließlich wir din England peinlich genau auf die vollständige, korrekte und fristgerechte Einreichung der Dokumente geachtet. Hohe Bußgelder bis 1.000 Pfund sind bei Verstößen keine Seltenheit.

Reagiert man auf Mahnungen nicht, droht sogar die Löschung der Limited aus dem englischen Handelsregister. Das Gesellschaftsvermögen fällt dann dem britischen Staat zu.

Einzureichende Unterlagen

Einer der wiederkehrenden Pflichten ist die Einreichung folgender Unterlagen:

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Jahresbilanz der Limited (Annual Account) – verkürzt möglich bei “deutscher” Limited und bis zu bestimmter Unternehmensgröße
  • Jahresbericht bzw. Statusbericht (Annual Return)
  • Informationen über neue Directors beziehungsweise Company Secretaries
  • Informationen über Änderungen bezüglich des Registered Office
  • Testat des Abschlussprüfers

Angemerkt sei, dass diese Unterlagen in englischer Sprache nach den englischen Standards zu fertigen sind.

Relevanz des Directors (Verwalter)

Die Zusammenarbeit von Director und Company Secretary im Umgang mit den Behörden wird durch Formulare erleichtert. Die Verletzung formaler Pflichten wird in England deutlich schneller und härter geahndet, als dies in Deutschland der Fall ist.

Die Verantwortung für das termingerechte Einreichen der Dokumente liegt alleine beim Director und kann nicht übertragen werden. Es ist daher wichtig, dass der Director eine zuverlässige Person ist und selbst auch zuverlässige Partner auswählt. Es gibt hier auch die Möglichkeit, eine Agentur einzubeziehen, die entweder an die Abgabe der Dokumente erinnert oder sie sogar vorbereitet, so dass sie nur noch unterschrieben werden müssen

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