Firmierung - der Name einer Limited
Grundsatz der freien Wahl des Namens
Grundsätzlich ist der Name der Limited (die Firma) frei wählbar.
Somit sind grundsätzlich auch reine Phantasiebezeichnungen möglich. Grundsätzlich deshalb, da eine Reihe von Einschränkungen die Wahlfreiheit sowie die Missbrauchsgefahr eindämmen.
Einschränkungen bei der Firmierung
Wie aber auch in Deutschland gibt es bei der englischen Limited einige Einschränkung und Bedingungen bei der korrekten Firmierung.
- So ist die Zeichenanzahl und damit die Firma der Länge nach begrenzt.
- Am Ende muss der Rechtsformzusatz Ltd. oder Limited beinhalten.
- Bestimmte Begriffe sind genehmigungsbedürftig. Generell gilt dies immer dann, wenn Wortbedeutungen eine bestimmte Eigenschaft implizieren (wie etwa international). Eine englischsprachige Liste mit solchen genehmigungspflichtigen Begriffen verschafft eine gewisse Einschätzbarkeit.
- Verwechslungsfähige oder identische Firmierungen sind nicht zulässig. Hier hilft eine Online-Suche des Company House.