Die Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine GmbH ist das Ziel vieler Unternehmergesellschaften. Um die Frage der Umwanndlung mit Voraussetzungen und Folgen zu beantworten, muss man die Unterschiede der beiden Rechtsformen kennen. Vorweg muss man sich also die Unterschiede zwischen Unternehmergesellschaft (UG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verdeutlichen.
Daraus ergibt sich erstens, dass es keiner “Umwandlung” im Rechtssinne bedarf, da praktisch die gleiche Gesellschaftsform bei UG und GmbH vorliegt. Eine formwechselnde Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz dürfte nach aktuellem Stand daher nicht erforderlich sein.
Die Unternehmergesellschaft mit einem Mindeststammkapital unter 25.000 Euro ist gesetzlich verpflichtet, jährlich mindestens ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklagen zu bilden, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Dann stehen UG und GmbH weitgehend auf gleicher Stufe und der Rechtsformzusatz haftungsbeschränkt kann bei der UG entfallen oder die UG kann zur GmbH umfirmieren.
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