Zweifache Veröffentlichungspflicht bei einer deutschen Limited
Grundsätzlich bestehen bei einer Limited mit deutscher Zweigniederlassung Veröffentlichungspflichten sowohl in England als auch in Deutschland.
Grundsätzlich richten sich die Dokumente auch inhaltlich nach den Vorgaben des jeweiligen Landes.
Der EuGH hat aber in ständiger Rechtsprechung ein Benachteiligungsverbot von ausländischen Gesellschaftsformen ausgesprochen. Damit dürfte die ausländische Limited mit deutscher Zeigniederlassung nicht schlechter als eine inländische Rechtsform vergleichbarer Natur stehen.
Hier ist Einzelfall vieles ungeklärt und streitig. Im Zweifel wendet man sich am besten an erfahrene Limited-Agenturen, die hier sicher eine pragmatische Lösung im Einzelfall wissen.