Die Gesellschaftsgründung sowie der Gesellschaftsvertrag (oft als Satzung bezeichnet – vgl. Mustersatzung zur UG) muss ggf. durch einen Notar protokolliert und beglaubigt werden. Danach wird eine Anmeldung zum Handelsregister gefertigt, gegebenenfalls vom Geschäftsführer unterzeichnet und ebenfalls beglaubigt.
Diese Unterlagen reicht dann meist gleich der vorher aufgesuchte Notar beim örtlich zuständigen Amtsgericht ein. Ist die Firmierung hinsichtlich der regionalen Unterscheidungskraft (Firmenwahrheit und Firmenklarheit) fraglich kann es auch einer (ggf. weiteren) Stellungnahme zur Firmierung seitens der IHK kommen.
Bis zur Eintragung in das Handelsregister Abteilung B können nur wenige (3 bis 5) Werk-Tage bis wenige Wochen vergehen. Maßgeblich hängt die Eintragsdauer von folgenden Punkten ab:
Nach der GmbH-Reform sind keine gewerberechtlichen Genehmigungen zur Eintragung mehr erforderlich.
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