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Gute alte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts veraltet? – UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)

Gute alte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts veraltet? im Forum Gründung, Umwandlung einer UG

Gute alte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts veraltet? wurde vor 10 Monate(n) von MarcoF gestartet. Das Thema Gute alte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts veraltet? umfasst aktuell 3 Beiträge. Zur neuesten Antwort von bossintown springen.


  1. MarcoF

    Mitglied
    Beiträge: 11
    Beitrag 1 vor 10 Monate(n)

    Hi,

    was haltet ihr eigentlich von der alt bewährten Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR/ GdbR)? Muss es denn immer ein UG, Ltd. oder eine GmbH sein?


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  3. bossintown

    Mitglied
    Beiträge: 19
    Beitrag 2 vor 10 Monate(n)

    Hallo MarcoF,

    was heißt veraltet? Es gibt eben heute Unternehmensformen die bezüglich der Haftung einfach besser bzw. risikoärmer sind. Hat aber nichts damit zu tun, dass die GbR sozusagen tot ist!


  4. Robert Hartl

    Hausmeister
    Beiträge: 23
    Beitrag 3 vor 10 Monate(n)

    Letztlich ist die Entscheidung immer eine Wissensfrage und eine Haftungsfrage.
    Viele wissen vielleicht gar nicht, dass sie eine GbR sind und voll auch mit Privatvermögen haften. Vor allem auf Kundenseite scheint eine GmbH einer GbR vorgezogen zu werden, was haftungsrechtlich meist falsch ist.
    Weiter ist genau diese Möglichkeit der Haftungsbegrenzung ein Hauptgrund für die UG bzw. GmbH.
    Daher gibt es für alle Gesellschaftsformen eine theoretische wie praktische Berechtigung. Ein Nebeneinander der Gesellschaftsformen ist gut möglich und daher wird sich gesetzlich da künftig wenig Grundlegendes ändern. Die GbR/ GbdR bleibt uns daher sicherlich weiter erhalten.


  5. bossintown

    Mitglied
    Beiträge: 19
    Beitrag 4 vor 9 Monate(n)

    Hi,

    ist doch auch gut, dass nicht alle Selbständigen nun auf die beschränkte Haftung pochen.

Antwort

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