UG aus Einzelunternehmung (Einpersonengesellschaft)? wurde vor 10 Monate(n) von markus gestartet. Das Thema UG aus Einzelunternehmung (Einpersonengesellschaft)? umfasst aktuell 5 Beiträge. Zur neuesten Antwort von Robert Hartl springen.
Hallo zusammen,
ist es denn eigentlich möglich, eine UG aus einer bisherigen Einzeluznternehmung zu gründen? Wie sieht dabei der bürokratische Teil aus? Welche Papiere sind auszufüllen?
Hallo,
natürlich gibt es die UG - genauso wie die GmbH und mit fremder Hilfe die Limited - als Einmanngesellschaft bzw. Einpersonengesellschaft.
Man gründet dann eine Ein-Mann-UG. Formal ist das eine normale Unternehmergesellschaft, nur eben mit einem Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer in Personalunion ist. Das ist sogar relativ häufig, da dies eine der wenigen Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung ist.
Nach außen macht man sich das meistens nicht bewusst, aber ein (normaler) Einzelunternehmer haftet meist mit mehr als eine UG oder eine GmbH. Das mag zwar nicht so groß klingen, wenn's drauf ankommt, wäre mir ein persönlich Haftender lieber.
Der Gründungsvorgang ist auch bei einer Ein-Personen-Unternehmergesellschaft der gleiche. Es gibt gewisse Erleichterungen und man muss darauf achten, dass einem erlaubt wird, mit sich selbst Geschäfte zu schließen. Denn sonst verhindert das Selbstvertretungsverbot, dass man als Person mit sich als Vertreter der UG für die Unternehmergesellschaft einen Vertrag abschließt. Das wäre doof. :-)
Hallo,
gibt es eigentlich hierzu auch Beratungsstellen, bei dennen man Tipps für eine "Umwandlung" erhält?
Oder an wen kann sich denn der Neugründer wenden?
Grüße
Hallo,
ich suche gerade zu diesem Thema Informationen. Ich habe ein Gewerbe angemeldet, in dem ich mich seit 3 Jahren erfolgreich als Berater betätige. Jetzt überlege ich, das in eine UG zu überführen. Heißt das: Gewerbe abmelden und UG gründen? Oder geht auch Gewerbe --> UG umwandeln (Ust-ID behalten etc.)?
Danke und Gruß
Eine Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich nichts mit der Gesellschaftsform zu tun. Übt die Person oder die UG ein Gewerbe aus, das eine Anmeldung erfordert - ist das Gewerbe anzumelden - als Einzelunternehmen oder als UG.
Geht das Einzelunternehmen in eine UG mit Gründung einer solchen über, kann die Gewerbeanmeldung entsprechend übertragen werden. Das kostet meist 20 Euro und ist faktisch eine Gewerbeabmeldung und eine Gewerbeneuanmeldung.
Also UG gründen und Gewerbeanmeldung ändern (Ummeldung). Am besten dazu bei der örtlichen IHK und beim zuständigen Gewerbeamt (Stadt, Landkreis) nachfragen.
Hi,
wie sind denn so die Beratungen bei der IHK? Wird einem da echt geholfen oder ist das mehr so Alibi?
Tja, das mit der IHK kommt darauf. Manche IHKs bieten sehr umfangreiche Informationen und kompetente Beratung - andere vernachlässigen das Thema Unternehmergesellschaft/ UG etwas. Ich kenne daher auch Notare, die versuchen UG-Gründer auf eine GmbH umzustimmen. Der Grund liegt wahrscheinlich darin, dass manche UG-Gründungen auf schelcht informierter und geplanter Basis beruhen.
Daher gehört auch etwas Glück dazu, dass die örtlich zuständige IHK einen guten und informierten Gründungsberater hat. In aller Regel lohnt sich der Weg zur IHK jedoch. Allein die ganzen Formalitäten werden einem zumiest sehr gut erläutert. Man kann dann immer noch zu einem spezialisierten Rechtsanwalt und/ oder Steuerberater gehen und sich die Verträge ausarbeiten lassen. Je mehr man dazu weiß, umso besser.
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