Die neue Einstiegsform der GmbH – die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft – erfordert nur ein Mindestkapital von 1 Euro. Daraus resultiert der umgangssprachliche Name 1-Euro-GmbH für die Form der GmbH.
Wer jetzt aber der Bezeichnung Ein-Euro-GmbH zufolge glaubt, es reiche 1 Euro für die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) aus, der hat sich leider getäuscht.
Im Grunde ist dies auch plausibel. Die Haftungsbegrenzung auf der einen Seite, erfordert entsprechenden Gläubigerschutz auf der anderen Seite.
Daher ist beispielsweise gesetzlich eine Rücklagenbildung bis zur Höhe des neuen Mindestkapitals für eine “normale” GmbH (bleibt bei 25.000 Euro und wird nicht wie vorgesehen auf 10.000 Euro gesenkt) vorgeschrieben. Auch muss die Firma exakt den Zusatz beinhalten, der auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft aufmerksam macht.
Zum eigentlichen Stammkapital von einem Euro, das zu Beginn mindestens vorhanden sein muss, kommen noch weitere Gründungsformalitäten.
Diese wurden zwar ebenfalls deutlich reduziert, verursachen aber je nach Ausgestaltung der 1-Euro-GmbH (einfacher Standardzuschnitt, …) definitiv weitere Kosten.
» mehr zu den Gründungskosten einer Unternehmergesellschaft
Fehler, Anmerkungen zu 1-Euro-GmbH?
Konkrete Fragen stellen Sie bitte im Forum.
Ihre Anmerkung erscheint in der Regel nicht direkt unter dieser Seite sondern kann inhaltlich in den Text einfließen.
Pflichtfelder: bitte alle Felder ausfüllen.