Gründungskosten einer Unternehmergesellschaft

Welche Kosten entstehen für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Der Gesetzgeber bemüht sich, die Mindestvoraussetzungen zu verringern und dadurch die Gründung sowie Gründungskosten zu reduzieren.
Je nach Beratunsgbedarf und Verwendbarkeit des Gründungs-Sets betragen die Gründungskosten um 400 Euro.

Notarkosten

Es fallen Notarkosten an.
Diese bestehen grundsätzlich aus:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (auch Satzung genannt)
  • Beurkundung der Gesellschafterversammlung
  • Entwurfsanfertigung sowie Beglaubigung der Anmeldung zum Handelsregister

Verwendet man das Gründungs-Set und konkret die Mustersatzung der Unternehmergesellschaft lassen sich deutlich die Kosten für den Notar reduzieren. Denn dann ist keine Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sondern nur noch die Beglaubigung der Unterschriften erforderlich.
Dies sollte aber nicht dazu führen, am fundamentalen Beratungsbedarf zu sparen. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Die exakten Notarkosten hängen auch vom Stammkapital ab, das bei der Unternehmergesellschaft bereits ab einem Euro beginnt.
Bei einer aktuellen Minimalgründung und damit einer Mindesteinlage von 25.000 Euro betragen die Kosten für den Gesellschaftsvertrag bei einer Ein-Personen-GmbH 84 Euro netto, ansonsten 168 Euro netto.
Die Beurkundung der Gesellschafterversammlung kostet 168 Euro. Der Entwurf wie die beglaubigte Anmeldung ins Handelsregister kostet 42 Euro netto.

Registerkosten

Die Eintragung in das Handelsregister kostet aktuell 100 Euro.
Achten Sie hier vor allem darauf, ob die Rechnung wirklich vom offiziellen Registergericht kommt. Dubiose Adressbücher versuchen die Hektik und Unerfahrenheit nach einer solchen Gründung auszunutzen und stellen unberechtigte Forderungen, deren Schreiben den offiziellen Rechnungen ähnlich sehen.

Elektronischer Bundesanzeiger

Die Eintragung muss auch bekannt gemacht werden. Das örtlich zuständige Amtsgericht entscheidet, ob dies im elektronischen Bundesanzeiger oder bestimmten Tageszeitungen stattfindet.
Je nach Medium belaufen sich die Kosten auf etwa 100 bis 250 Euro.

Staatliche Genehmigungsurkunde

Künftig ist zur Eintragung in das Handelsregister keine verwaltungsrechtliche Genehmigungsurkunde erforderlich. Damit wird auch eine Gleichstellung zu Einzelkaufleuten und Personengesellschaften erreicht.
Bislang ist das problematisch, da diese Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Gegenständen nur der Gesellschaft (als juristischer Person) erteilt werden können, diese Gesellschaft aber mangels Eintragung noch nicht besteht. Mit Vorbescheiden versucht man dies zu lösen.

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