Mustersatzung, Mustervertrag (Gründungs-Set)
Der Gesetzgeber erleichtert die Gründung einer UG (ebenso wie bei einer GmbH) durch weniger formelle Anforderungen.
So lassen sich bei Verwendung der Mustersatzung (genauer: Mustervertrag) Notarkosten weitgehend einsparen.
Kosten sparen Verwendung der Mustersatzung
Verwendung der Mustersatzung ist der entscheidende Passus.
Liegt dieser vor, bedarf der Vertrag nicht mehr der kompletten notariellen Beurkundung, lediglich die Unterschriften der Gesellschafter müssen noch notariell beglaubigt werden.
Verwendung der Mustersatzung
Verwendung der Mustersatzung bedeutet, dass man genau das Muster verwendet. Im Einzellfall sind folgende Punkte zu beachten:
- Lediglich die vorgegebenen Felder dürfen ausgefüllt werden.
Jede darüber hinaus gehenden Ergänzung oder Änderung fürht dazu, dass zwar die Mustersatzung noch Grundlage sein kann, der Gesellschaftsvertrag bedarf aber dann wieder der notariellen Beurkundung.
- Mehr als drei Gründungsgesellschafter sind in der Mustersatzung nicht vorgesehen, daher scheidet eine “Verwendung” bei mehr aus.
- Soll ein Gesellschafter mehr als einen Gesellschaftsanteil übernehmen, kann man den Mustervertrag nicht verwenden, da hierbei auch regelmäßig auch ein individueller Beratungsbedarf besteht.
Notwendiger Mindestinhalt
Die Mustersatzung beinhaltet nur den notwendigen Mindestinhalt einer einfachen Gesellschaftskonstellation. Im Übrigen gelten die normalen gesetzlichen Bestimmung (Subsidiaritätsprinzip).
Auszufüllen sind insbesondere:
- Firma (Bezeichnung der Gesellschaft)
Bei der Frage, ob die Firma (= Bezeichnung) so zulässig (Unterscheidungskraft, …) ist, kann man sich auch an die örtlich zuständige IHK wenden und/ oder mittels des elektronischen Unternehmensregister selbst prüfen. Das Muster selbst macht dazu keine weiteren Vorgaben, da man insb. am Beispiel in Spanien negative Wirkungen vermeiden will.
- Stammkapital
- Nennbeträge der Geschäftsanteile (entspricht § 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG)
Aufgrund des Einheitsprinzips wurde diese präzisere Formulierung verwendet. Es soll damit verdeutlicht werden, dass ein logischer Unterschied zwischen Beteiligung und Einlageverpflichtung besteht. Stammeinlage war hier etwas undifferenziert, wird übergangsweise jedoch weiterverwendet.
- Auswahl der Unternehmensgegenstände
Hier werden drei Varianten vorgeschlagen, die man auch ergänzen kann. Zudem ist eine Gründung und Eintragung im Handelsregister nicht mehr an eine verwaltungsrechtliche Genehmigung gebunden. Die Mustersatzung kann daher unabhängig von einer etwaigen Genehmigungspflicht verwendet werden.