Der Deutsche Bundestag hat das MiMog am 7.Juli 2008 beschlossen. Es soll im Oktober/ November in Kraft treten. Ob dies einzuhalten ist, wird sich allerdings erst zeigen.
Wesentliche Änderungen zum bisherigen Entwurf ist der Erhalt des Mindeststammkapitals bei der GmbH. Dieses soll nicht wie ursprünglich geplant auf 10.000 Euro gesenkt werden, sondern bleibt bei 25.000 Euro. Damit soll der hohe Status und die Anerkennung der Rechtsform GmbH möglichst erhalten bleiben.
Infolgedessen muss nun auch die Unternehmergesellschaft Rücklagen bis 25.000 Euro bilden, um dann zur “normalen” GmbH werden zu könen.
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