Das Vergleichsportal zur UG (haftungsbeschränkt) und (englischen) Ltd. in Deutschland

UG und Ltd. im Vergleich

Bereits seit 1. November 2008 stehen Existenzgründern bei der Rechtsformwahl ihres Unternehmens die UG haftungsbeschränkt als Form der GmbH und Alternative zur englischen Ltd. zur Auswahl.

Auf den ersten Blick sind die Unterschiede zwischen UG und Ltd. nicht sehr groß. Die richtige Wahl der Rechtsform ist jedoch grundlegend. Daher bietet dieses Fachportal hierzu alle wesentlichen Informationen für eine solide Entscheidungsgrundlage.

UG & Ltd. im Vergleich UG Ltd.
Mindesteinlage, Stammkapital ab 1 Euro (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 Euro) ab 1 Pfund
Gründungskosten mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten,
Bundesanzeiger (ab 400 Euro)
kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro)
Firmierung haftungsbeschränkt grds. zwingend Limited oder Ltd. zwingend, bestimmte Begriffe genehmigungspflichtig
Sitz Verwaltungs(neben)sitz auch im Ausland Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland
Haftung grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
Organe Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion) Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich
Akzeptanz wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH wenngleich meist unbegründet bestehen doch Vorbehalte

UG: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

UG haftungsbeschränkt in Deutschland

Durch die GmbH-Reform sollten vor allem der Mittelstand und der Wirtschaftsstandort Deutschland auch im Wettbewerb der Gesellschaftsformen (siehe englische Limited) gestärkt werden.
Daher sinken die Einstiegshürden für die “normale” GmbH (die Mindesteinlage von 25.000 bleibt jedoch) und besonders für Existenzgründer wird eine Einstiegsvariante ab einem Euro Mindestkapital geschaffen: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt). Diese wird daher auch als Mini-GmbH (oder 1-Euro-GmbH) bezeichnet. Die UG Gründung gewinnt daher zunehmend an Relevanz für Existenzgründer und wird ausführlich erklärt.

Ltd.: englische Limited in Deutschland

Ltd. in Deutschland

Die englische Limited erfreut sich auch in Deutschland wegen der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der Limited ohne erforderliches Mindeststammkapital nennenswerter Beliebtheit. So firmiert etwa die Drogeriekette unter Müller Ltd. & Co. KG.
Viele Vorteile bringen aber auch Nachteile, insbesondere drohende Insolvenz bei geringem Mindestkapital und aufwändige bürokratische Pflichten mit sich.
Auch bestehen im Bereich Image der Ltd. Vorbehalte gegenüber der Limited als Rechtsform. Diese im Vorfeld zu entkräften, dürfte nicht immer gelingen. Daher wird die Limited Gründung verständlich vorgestellt.

Wichtige Artikel zur UG und Ltd. Gesellschaft

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UG gründen - Anleitung zur UG haftungsbeschränkt
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