Sie wollen eine Limited (Ltd.) gründen

Die Gründung einer Limited (Ltd.)

Auch wenn die Gründung einer englischen Limited (Ltd.) mit Einführung der UG nicht mehr ganz so beliebt ist und viele Anbieter Komplettpakete oder eine Vorrats-Limited bereithalten, einfach ist eine Limited nicht zu gründen.
Schließlich bestimmt das fremde, englische Recht die Sprache sowie alle Formalitäten und Bedingungen. Die Gründung einer Limited will daher wohl überlegt, gut vorbereitet und fachlich unterstützt sein. Auch sollte man bereits bei der Gründung an eine mögliche spätere Abwicklung der Limited denken. Will oder muss man einen Insolvenzberater einschalten, ist die erste Hürde schon die Frage nach dem geltenden Insolvenzrecht usw.

Persönliche Voraussetzungen um eine Limited zu gründen

Dank Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger und damit auch jeder Deutsche eine englische Limited (Ltd.) gründen.
Einschränkungen wie bei der Eignung als GmbH-Geschäftsführer (keine vorsätzlichen Insolvenzstraftaten, etc.) gibt es nicht. Damit steht insbesonders solchen Menschen mit der Limited eine gesellschaftsrechtliche Form zur Verfügung. Aufgrund der selbständigen Vermögensmasse sowie der begrenzten Haftung ist es unter Umständen auch möglich, die Vermögensmasse der Limited abzuschotten. Eine mögliche Privatinsolvenz zieht so nicht automatisch die Limited “zu Boden”.

Sachliche Voraussetzungen zur Gründung

Limited gründen

Hauptsitz der Limited in England

Voraussetzung in sachlicher Hinsicht sind ein Hauptsitz in England sowie ein englischer Vertreter.
Beides bieten spezialisierte Gründungsagenturen an, so dass man dazu bequem in Deutschland bleiben kann.

Memorandum and Articles of Association (Gesellschaftsvertrag) der Limited

Der erste Teil des Vertrages (Memorandum of Association) bestimmt die Rechtsverhältnisse nach außen wie Firmierung, Hauptsitz, Unternehmensgegenstand, Kapital.
Die Bestimmungen im Innnenverhälntis der Limited (Haftungsbeschränkung, Rechte, Pflichten, Versammlungen, Gewinnausschüttungen, …) regelt der zweite Teil, die Articles of Association.
Ebenso wie in Deutschland gibt es hier Musterverträge und Vorlagen für typische Gesellschaftsgründungen, die eine Formulierung erleichtern.
Auch wenn hier kein Notar und dessen Beratung erforderlich ist, kann eine fundamentale Beratung und Aufklärung als Basis einer Gesellschaft nie schaden. Sparen Sie nicht am falschen Ende bzw. Anfang.

Bestellung des Directors

Weiter ist eine schriftliche Bestellung des Directors durch den Shareholder erforderlich sowie die Bestimmung eines Company Secretaries seit 2008 optional aber empfehlenswert. Shareholder und Director können eine einzige Person sein.

Antrag auf Eintragung im Companies House (Handelsregister) der Limited

Limited Gründung

Die vollständigen Unterlagen sind nun beim englischen Handelsregister, dem Companies House mit Antrag auf Eintragung einzureichen. Dazu rechnen:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Beschluss zur Berufung des Directors und ggf. Company Secretaries

Die Eintragung dauert grundsätzlich etwa 5 bis 12 Werktage. Gegen Aufpreis erfolgt eine Expresseintragung innerhalb 24 Stunden.

Certificate of Incorporation (Gründungszertifikat) der Limited

Mit Eintragung in das Handelsregister wird das Certificate of Incorporation – eine Art Gründungsbeleg – ausgestellt.
Damit ist die englische Limited erfolgreich gegründet. Glückwunsch.

Deutsche Zweigniederlassung

Man sieht, das sind doch einige Voraussetzungen, dazu in einem fremden Land und in der Regel alles nicht in der Muttersprache. Dennoch gibt es auch gute Gründe eine Limited zu gründen, wie zahlreiche Handelsregistereinträge zeigen.

Will man nun eine deutsche Adresse usw. im Geschäftsverkehr nutzen (häufig der Fall), muss man eine deutsche Zweigniederlassung eröffnen. Diese ist gesellschaftsrechtlich in England anzumelden und ggf. in Deutschland am Registergericht anzumelden.

Der Aufwand ist entsprechend hoch. Häufig benötigt man auch beglaubigte Handelsregisterdokumente als Apostille (eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr), muss sich mit Pflichtmitgliedschaften in Kammern herumschlagen usw.
Also überlegen Sie sich dieses Konstrukt gut.

Alternativen zur Limited-Gründung

Spätestens seit dem kommenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) sollte eine Limited-Gründung wohlüberlegt sein. So wäre speziell für Deutschland eine UG Gründung oder für Österreich die GesmbH mit Gründerprivilegierung eine interessante und in den meisten Fällen einfachere Alternative.
In die daten- und steuerrechtlich andere Richtung würden Offshore-Gesellschaften gehen. Hier versucht man die dortigen geringeren Steuern, geringere Regulierung und ein hohes Bankgeheimnis zu nutzen. Wer eine Offshore Firma gründen möchte, muss aber besonders auf die rechtlichen Konstruktionen bei Gründung, lokalen Besonderheiten sowie politische Stabilität und Rechtssicherheit achten. Je nach Einsatzzweck kommen Offshore-Gesellschaften in Belize, Panama oder den Seychellen etc. allerdings nicht bei allen Geschäftspartner gut an.


Fehler, Anmerkungen zu Limited Gründung?

Ihre Anmerkung zu Limited Gründung

Ihre Anmerkung kann inhaltlich nach Prüfung in den Text einfließen und wird entsprechend unserer Datenschutzerklärung zu diesem Zweck verarbeitet.
Pflichtfelder: bitte alle Felder ausfüllen (insb. zum Schutz vor Missbrauch).

Ihre Anmerkung:

Ihre Identität: