Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Hintergrund der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Das am 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sieht in § 5a GmbHG eine sog. Unternehmergesellschaft vor. Die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist eine Sondervariante der GmbH. Die Unternehmergesellschaft stellt keine eigene Gesellschaftsform neben der GmbH dar, sondern ist als besondere Einstiegsvariante im Rahmen der GmbH ausgestaltet.

Besonderheiten der Unternehmergesellschaft

Unternehmergesellschaft

Die zentrale Neuheit der Unternehmergesellschaft ist, dass zur Gründung der Unternehmergesellschaft (theoretisch) bereits eine Stammeinlage von einem Euro ausreicht. Daher stammen auch die synonymen Bezeichnungen Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH.

Kapitalaufwand bei der Unternehmergesellschaft

Das Mindeststammkapital der UG (haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft) beträgt nur mehr einen Euro.
Für die Haftungsbeschränkung ist als Gegenpart aber erforderlich, dass aufgrund des reduzierten Stammkapitals Rücklagen zur Absicherung gebildet werden. Gesetzlich ist daher vorgeschrieben, dass mindestens 25% des Jahresgewinns als Eigenkapitalrücklage zurückgelegt werden müssen. Diese laufende Erhöhung des Eigenkapitals soll die Gläubiger aufgrund der im Übrigen bestehenden Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen etwas absichern.

Rücklagenpflicht in der Unternehmergesellschaft

Sind 25.000 Euro an Rücklagen erreicht, kann man die haftungsbeschränkte UG in eine Unternehmergesellschaft umbenennen oder regelmäßig auch in eine “normale” GmbH umfirmieren. Da die UG gesellschaftsrechtlich eine GmbH ist, bedarf es keiner formwechselnden Umwandlung im Rechtssinne. Hintergrund für die relevante Mindesteinlage ist die ebenfalls reformierte GmbH-Regelung. Hierfür beträgt die Mindeststammeinlage nun allerdings nicht wie zuvor geplant 10.000 Euro sondern bleibt bei 25.000 Euro, so dass dieser Betrag als Mindesteinlage für die umzufirmierende Unternehmergesellschaft erreicht werden muss.

Firmenbezeichnung und Transparenz

Aufgrund der reduzierten Gründungsvoraussetzungen muss natürlich dem Gläubigerschutz auf der anderen Seite entsprechend Rechnung getragen werden.
Eines dieser Elemente ist die strenge Pflicht zur korrekten Firmenbezeichnung (vgl. §5a GmbHG – Entwurf). Die Firma muss daher zwingend und eindeutig den Zusatz

  • UG (haftungsbeschränkt) oder
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) führen.

Abkürzungen von haftungsbeschränkt sind wegen des Publikumsschutzes nicht erlaubt. Die generelle Pflicht zur richtigen Firmenbezeichnung, die nicht missverständlich sein darf, besteht aber auch bereits jetzt.

Gründungserleichterungen bei der Unternehmergesellschaft

Für einfache und gewöhnliche Konstellationen bietet der Gesetzgeber ein sog. Gründungs-Set zur UG. Darin enthalten sind alle notwenigen Muster zur Gründung einer Unternehmergesellschaft. Werden diese Vorlagen in erlaubtem Umfang verwendet, kann beispielsweise die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entfallen.

Auch sind für die Handelsregistereintragung selbst etwa keine behördlichen Zulassungsgenehmigungen mehr erforderlich. Dies ist bislang oft kompliziert, da diese Genehmigungen eigentlich nur der (wegen fehlendem Handelsregistereintrag) noch nicht so bestehenden Gesellschaft als solcher ausgestellt werden können. » mehr zur Gründung einer UG

Existenzgründer und die Unternehmergesellschaft

Aufgrund vergleichbaren Zuschnitts wird die Unternehmergesellschaft auch als deutsche Antwort auf die englische Limited betrachtet. Grund hierfür sind die niedrigen Einstiegshürden und Gründungskosten, die dennoch eine Haftungsbegrenzung ermöglichen.
Das macht die UG besonders für Existenzgründer interessant, die nicht auf eine ausländische Gesellschaftsform zurückgreifen möchten und denen die (ebenfalls reformierte) GmbH immer noch zu aufwändig erscheint.

Gerade für Existenzgründer ergibt sich so eine vereinfachte und kostengünstige Gründung mit einem hohen Maß an Schnelligkeit, Flexibilität. zu den UG-Gründungspaketen »


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