Die 1 Euro GmbH

Eine GmbH für 1 Euro

Die neue Einstiegsform der GmbH – die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft – erfordert nur ein Mindestkapital von 1 Euro. Daraus resultiert der umgangssprachliche Name 1-Euro-GmbH für die Form der GmbH.

Warum es nicht bei 1 Euro bleibt

Wer jetzt aber der Bezeichnung Ein-Euro-GmbH zufolge glaubt, es reiche 1 Euro für die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) aus, der hat sich leider getäuscht.

Im Grunde ist dies auch plausibel. Die Haftungsbegrenzung auf der einen Seite, erfordert entsprechenden Gläubigerschutz auf der anderen Seite. Der ist bei der UG allerdings erst auf den zweiten Blick theoretisch und praktisch erkennbar. Theoretisch weil eine Pflicht besteht die Gewinne als Rücklagen im Unternehmen teilweise zu belassen und praktisch, weil weiteren Gründungskosten und Gründungsfolgekosten schnell einen Euro übersteigen und man damit ja schon wieder insolvent wäre.

Rücklagen bei der 1-Euro-GmbH

Daher ist beispielsweise gesetzlich eine Rücklagenbildung bis zur Höhe des neuen Mindestkapitals für eine “normale” GmbH (bleibt bei 25.000 Euro und wird nicht wie vorgesehen auf 10.000 Euro gesenkt) vorgeschrieben. Auch muss die Firma exakt den Zusatz beinhalten, der auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft aufmerksam macht.

Weitere Gründungskosten

Zum eigentlichen Stammkapital von einem Euro, das zu Beginn mindestens vorhanden sein muss, kommen noch weitere Gründungsformalitäten.
Diese wurden zwar ebenfalls deutlich reduziert, verursachen aber je nach Ausgestaltung der 1-Euro-GmbH (einfacher Standardzuschnitt, …) definitiv weitere Kosten.

» mehr zu den Gründungskosten einer Unternehmergesellschaft

Daher dürfte 1 Euro praktisch nie möglich sein. Je nach Gründungskosten und Refinanzierung sowie Einnahmenüberschuss ergibt sich damit eine Liquiditätsplanung für die ersten Monate, welche auch das Mindestkapital ergibt. Das liegt praktisch aber immer über 1 Euro.


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