Gründung einer Unternehmergesellschaft

Wie eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?

Video zur UG-Gründung

UG gründen - Anleitung zur UG haftungsbeschränkt

UG gründen – Anleitung zur UG haftungsbeschränkt

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Die UG-Gründung in drei Schritten einfach und anschaulich erklärt.

Gründung: das Stammkapital

Das Mindeststammkapital einer UG zum Zeitpunkt der Eintragung beträgt nur einen Euro. Daher stammen auch die Begriffe 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH.
Die Anmeldung zum Handelsregister darf im Übrigen erst bei vollständiger Einzahlung des Stammkapitals erfolgen.
Hinweis: Bis eine Überweisung auf dem Kontoauszug gutgeschrieben ist, kann das drei Tage dauern. Sacheinlagen sind nicht möglich, aufgrund des frei wählbaren Betrages aber auch nicht erforderlich.
Achtung: für Geschäftskunden haben praktisch alle Banken andere Konditionen, Bedingungen. Ein günstiges Geschäftskonto ggf. noch mit Karten zu finden, kann dauern. Denn die Hausbank vor Ort ist regelmäßig nicht die günstigste Option. Wer also Zeit hat, sollte hier vergleichen. Denn später das Konto zu wechseln ist wegen des Aufdrucks auf Geschäftsbriefen usw. nicht ganz so trivial.
Ein kostenloses Geschäftskonto mit deutscher Einlagensicherung bietet zum Beispiel Penta. Hier gibt es auch speziell ein Konto für UG (und GmbH) in Gründung, das in 15 Minuten (statt Tagen) online beantragt ist. Nettes Extra: der Notar kann via Mailbeleg in Echtzeit über die Einzahlung in Kenntnis gesetzt werden. Ansonsten bietet beispielsweise die netbank ein günstiges Geschäftskonto.
Aber wie gesagt, vergleichen lohnt sich hier – außer Sie haben größeren Zeitdruck.

Neben dieser Stammeinlage besteht die gesetzliche Verpflichtung mindestens 25% des Jahresgewinns als eigenkapitalbildende Rücklage zurückzuhalten.
Diese Pflicht besteht im Übrigen solange bis die neue Mindesteinlage der gewöhnlichen GmbH (laut letztem Beschluss nun doch wie bisher 25.000 Euro anstatt der ursprünglich geplanten 10.000 Euro) erreicht wird.

Gründung mit Mustervertrag (oft auch Mustersatzung)

Wie jede GmbH benötigt auch die Unternehmergesellschaft eine Satzung/ Gesellschaftsvertrag, in der die wichtigsten Inhalte der Gesellschaft geregelt sind. Dies sind insbesondere Firma, Sitz, Dauer, Gegenstand, Stammkapital (nunmehr besser: Nennbeträge), Gesellschafter, Geschäftsführer, Beschlüsse, Versammlungen, Gewinnverwendung, Übertragung von Anteilen, Ende, Kündigung, Auflösung etc.
Für “normale” und einfache Unternehmergesellschaften gibt der Gesetzgeber einen Mustervertrag vor, an der man sich orientieren kann. Wird diese Mustersatzung der UG verwendet, fallen nur reduzierte Beurkundungskosten nach § 41d KostO an.
Damit lassen sich im Rahmen der Gründungskosten Beurkundungs- bzw. Beratungskosten sparen. Ob man dabei aber nicht an der falschen, fundamentalen Position spart, sei hier dahingestellt. Denn selbst wenn es um einfache Konstellationen geht, macht eine überlegte und fachlich planvolle Startausrichtung Sinn.

Gründung: die Firmierung – Rechtsformzusatz

Wird die “GmbH” mit einem Mindestkapital unter 25.000 Euro gegründet, muss die Unternehmergesellschaft klar als solche firmieren. Es ist zwingend der Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) zu wählen. Der Teil haftungsbeschränkt darf dabei auch nicht abgekürzt werden (Vertrauensschutz des Publikums).

Sitz der Unternehmergesellschaft vs. Verwaltungssitz

Die Streichung von § 4a Abs. 2 GmbH (und § 5 Abs. 2 AktG) ist es deutschen Gesellschaften möglich, neben dem inländischen Satzungssitz der Gesellschaft einen ggf. abweichenden, auch ausländischen Verwaltungssitz zu wählen.
Diese Zweigniederlassung kann auch alle Geschäftsaktivitäten steuern.

Dies geht auch auf Gesellschaften aus dem EU-Ausland zurück, die nach der Rechtsprechung des EuGH (Überseering, Inspire Art) deren effektiven Verwaltungssitz auch in Deutschland haben dürfen. Dies ist übrigens auch die gängige Situation bei Gründung einer englischen Limited. Umgekehrt war es bislang deutschen Gesellschaften aufgrund inländischer Restriktionen nicht möglich. Hierdurch werden nun GmbH (inkl. UG und auch AG) gleichgestellt.

Abschrift der Gesellschafterversammlung

In oben angesprochener Mustersatzung einer UG ist ebenfalls eine Vorlage zur Gesellschafterversammlung enthalten. Die Abschrift dieser konstituierenden Sitzung ist zwingender Bestandteil bei der erforderlichen Handelsregisteranmeldung.
Auch wenn es sich hierbei eher um eine Formalie handelt, kann diese etwas diffuse Anforderung in der Praxis viel Zeit kosten. Das Muster dürfte meist sehr hilfreich sein.

Gesellschafterliste

Ebenso muss bei der Anmeldung zum Handelsregister eine durchgehend nummerierte Liste aller Gesellschafter mit entsprechenden Geschäftsanteilen vorgelegt werden.
Die Geschäftsanteile sollen jeweils mit ihrem Nennwert bezeichnet werden. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass der Geschäftsanteil künftig den Bezugspunkt für die Sacheinlage darstellt (früher Stammeinlage).

Geschäftsführer – Eignung

Aufpassen sollte man insbesondere, dass nicht jeder Geschäftsführer werden kann. So sind insbesondere Personen ausgeschlossen, die im Vermögensbereich negativ aufgefallen ist. So darf kein Betreuer in Vermögensangelegenheiten bestellt sein oder etwa eine Straftat wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung vorliegen.
Es gibt dazu im Gesetz einen konkreten Katalog von Ausschlussgründen. Ein etwa genereller Ausschluss bei Betrug oder Diebstahl ist nicht vorgesehen.

Notarielle Beglaubigung

Neu ist bei Verwendung der Mustersatzung des Gesetzgebers, dass oben genannte Unterlagen nicht mehr notariell beurkundet werden müssen.
Es ist in diesem Fall (!) nur noch eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften erforderlich. Dafür sind die Beurkundungskosten reduziert.

Handelsregister

Natürlich ist eine Anmeldung zum Eintrag in das Handelsregister erforderlich. Dies übernimmt üblicherweise auch gerne der mit der Beurkundung beauftragte Notar.
Die wirkliche bzw. endgültige Unternehmergesellschaft entsteht erst mit Eintragung im Handelsregister. Besonders wegen Haftungsrisiken (Stichwort: Differenzhaftung) ist dieser Stichpunkt sehr wichtig. Normalerweise dauert eine Eintragung im Handelsregister etwa 1 bis 2 Wochen.
Eine verwaltungsrechtliche Genehmigung ist auch bei genehmigungspflichtigen Unternehmensgegenständen hierfür nicht mehr erforderlich.

Gründungspakete

Wer sich nicht mit den Gründungsdetails und möglichen Fallstricken umfangreich befassen will, nutzt die genau dafür gedachten Gründungspakete. Spezialisierte, professionelle Dienstleister begleiten hier Gründer gut geführt und günstig zur UG-Gründung.

Sie möchten auf eigene Faust eine UG gründen? Eine ausführlichere Schritt-für-Schritt-Anleitung mit weiteren Details finden Sie beispielsweise unter UG-gründen.info.

Achtung: weitere Pflichten

  • Denken Sie bitte an mögliche weitere Obliegenheiten wie beispielsweise die Gewerbeanmeldung bei zuständigen Gewerbeamt sofern Sie ein Gewerbe betreiben.
  • Auch ist das Handelsregister öffentlich. Daher bekommen Sie vermutlich in den kommenden Tagen und Wochen amtlich wirkende Scheinrechnungen, welche in Wahrheit ein überteuertes kommerzielles Angebot darstellen. Seien Sie daher vorsichtig und nehmen Sie Ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten auch ernst.

Trotz dieser ganzen Hürden, Hinweise und Warnungen: bleiben Sie mutig! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Viel Erfolg!


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