Steuernachteile durch eine Limited (Ltd.)?

Steuervorteile vs. Steuernachteile einer englischen Limited

Es gibt zahlreiche Unternehmen, die sich auf die Gründungshilfe einer Limited spezialisiert haben und hier insbesondere die behördlichen Hürden abnehmen.
Diese Firmen werben natürlich für etwaige Vorteile einer Limited. Oftmals werden hierbei auch Steuervorteile durch eine Limited in Aussicht gestellt. Das Steuerrecht ist allein schon in Deutschland kompliziert. Das englische Steuerrecht ist nicht viel einfacher. Wie sieht es daher grundsätzlich mit Steuervorteilen oder gar Steuernachteilen einer Limited in Deutschland aus.

Englische Limited und deutsches Steuerrecht

Einkommensteuer und Welteinkommensprinzip

Auch das deutsche Einkommensteuerrecht basiert wie das englische Einkommensteuersystem auf dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass jeder in Deutschland Steuerpflichtige sein gesamtes, weltweit erzieltes Einkommen grundsätzlich in Deutschland nach deutschem Einkommensteuerrecht versteuern muss.
Da andere Länder diese Regelung auch haben und eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll, gibt es zwischen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen, damit man nicht in beiden Ländern sein volles Einkommen quasi doppelt versteuern muss.
Dazu wird meist auf den tatsächlichen Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, die für die Einkünfteerzielung ursächlich ist.
Agiert man mit dem selbständigen Sitz aus Deutschland aus im deutschen Markt, greift deutsches Steuerrecht. Die Gesellschaftsform „englische Limited“ oder das registered office (Hauptsitz) spielen dafür keine maßgebliche Rolle.

Liegt also der Schwerpunkt der Tätigkeit in Deutschland regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland-England, dass die Limited einkommensteuerlich als in Deutschland ansässig gilt. Damit ist die Kapitalgesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig; nach deutschem Steuerrecht und deutschen Gewinnermittlungsvorschriften.

Körperschaftsteuer der Limited-Kapitalgesellschaft

Die englische Limited ist nach geltenden deutschen Recht eine Kapitalgesellschaft, die Buchführung und Bilanzierung sowie Jahresabschlüsse nach HGB erfordert. Zumindest beschränkte Körperschaftsteuer wird ebenso fällig.

Englische Steuern für die englische Limited

Wie wenn das noch nicht reichen würde, fallen nach englischem Recht grundsätzlich auch Pflichten und Steuern an.
So muss auch dort eine Steuererklärung sowie ein Jahresabschluss nach dortigen Standards abgegeben werden.
Von der englischen Körperschaftsteuer kann auf Antrag befreit werden, wer bereits durch die deutsche Körperschaftsteuer erfasst wird. Das deutsche, örtlich zuständige Finanzamt ist hier gerne behilflich.

Fazit: eher Steuernachteile der Limited

Steuerliche Vorteile sind für eine “deutsche” Limited daher wohl eher nicht erreichbar, ganz im Gegenteil belasten englische, zwingende Vorschriften zusätzlich. Betrachtet man den dadurch notwendigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dürften meist unterm Strich Steuernachteile stehen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das deutsche Finanzamt bei Verlagerungen der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit ins Ausland dies sehr genau prüft, ob tatsächlich der Schwerpunkt dort liegt. Es geht schließlich um mögliche Einnahmen.


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