Bereits seit 1. November 2008 stehen Existenzgründern bei der Rechtsformwahl ihres Unternehmens insbesondere die neu eingeführte UG haftungsbeschränkt als Form der GmbH und Alternative zur englischen Ltd. zur Auswahl.
Auf den ersten Blick sind die Unterschiede zwischen UG und Ltd. nicht sehr groß. Die richtige Wahl der Rechtsform ist jedoch grundlegend. Daher bietet dieses Fachportal hierzu alle wesentlichen Informationen für eine solide Entscheidungsgrundlage.
UG & Ltd. im Vergleich | UG | Ltd. |
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Mindesteinlage, Stammkapital | ab 1 Euro (+ Gewinnrücklagen bis 25.000 Euro) | ab 1 Pfund |
Gründungskosten | mit Gründungs-Set geringe Notarkosten, Handelsregisterkosten, Bundesanzeiger (ab 400 Euro) | kein Notar erforderlich, Firmensitz in England, englischsprachige Dokumente, behördliche Kommunikation aufwändig (ab 75 Euro) |
Firmierung | haftungsbeschränkt grds. zwingend | Limited oder Ltd. zwingend, bestimmte Begriffe genehmigungspflichtig |
Sitz | Verwaltungs(neben)sitz auch im Ausland | Selbständige Zweigniederlassung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in Deutschland |
Haftung | grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt | grds. auf Gesellschaftsvermögen begrenzt |
Organe | Gesellschafter und Geschäftsführer (auch in Personalunion) | Shareholder (Gesellschafter) und Director (Geschäftsführer) auch in Personalunion, Secretary (erfahrener und zuverlässiger Verwalter) als dritte Person erforderlich |
Akzeptanz | wird die Praxis zeigen, wohl etwas unter GmbH | wenngleich meist unbegründet bestehen doch Vorbehalte |
Wir selbst führen keine Firmengründungen mehr durch, da es hierfür spezialisierte, günstigere Dienstleister (für UG; für Ltd.) gibt.
Sehr gute Erfahrungen haben wir mit Firma.de gemacht, mit denen wir daher nun auch kooperieren.
Ab 99 Euro netto mit beinahe allen Formalitäten (Satzung, Verträge, Muster, Beratung, …) durch den Gründungsprozess ist einen Blick wert.
Durch die GmbH-Reform sollten vor allem der Mittelstand und der Wirtschaftsstandort Deutschland auch im Wettbewerb der Gesellschaftsformen (siehe englische Limited) gestärkt werden.
Daher sinken die Einstiegshürden für die “normale” GmbH (die Mindesteinlage von 25.000 bleibt jedoch) und besonders für Existenzgründer wird eine Einstiegsvariante ab einem Euro Mindestkapital geschaffen: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt). Diese wird daher auch als Mini-GmbH (oder 1-Euro-GmbH) bezeichnet. Die UG Gründung gewinnt daher zunehmend an Relevanz für Existenzgründer und wird ausführlich erklärt.
Die englische Limited erfreut sich auch in Deutschland wegen der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der Limited ohne erforderliches Mindeststammkapital nennenswerter Beliebtheit. So firmiert etwa die Drogeriekette unter Müller Ltd. & Co. KG.
Viele Vorteile bringen aber auch Nachteile, insbesondere drohende Insolvenz bei geringem Mindestkapital und aufwändige bürokratische Pflichten mit sich.
Auch bestehen im Bereich Image der Ltd. Vorbehalte gegenüber der Limited als Rechtsform. Diese im Vorfeld zu entkräften, dürfte nicht immer gelingen. Daher wird die Limited Gründung verständlich vorgestellt.
Die UG-Gründung in drei Schritten einfach und anschaulich erklärt.
Die GmbH-Gründung in drei Schritten mit zahlreichen Tipps.