Akzeptanz und Seriosität einer UG (haftungsbeschränkt)

Image der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in der Praxis

Vorweg ist klar festzustellen, dass man zum aktuellen Zeitpunkt nur eine begründete Prognose anstrengen kann. Den Stellenwert einer Unternehmergesellschaft ergibt letzten Endes immer die Praxis, der Markt – sprich die Ge- und Missbrauchsweise.

Die Reaktionen bislang im Geschäftsverkehr sind durchweg positiv, selten gibt es Vorbehalte bezüglich Seriosität.

Image: Ausgangspunkt GmbH

Im Gesetz zur GmbH-Reform wurde ein gänzlicher Verzicht auf ein Mindestkapital diskutiert, aber wegen Ansehen und Gläubigerschutz der GmbH nicht umgesetzt. Die Rechtsform der GmbH soll weiterhin als zuverlässige und ernstzunehmende Rechtsform erhalten bleiben. Des entsprechende Änderungsgesetz versucht daher lediglich Missbrauchsfälle sowie überbordende Insolvenzen einzudämmen und senkt das für die GmbH notwendige Mindestkapital von 25.000 Euro auf 10.000 Euro ab.
Damit bliebe die “Seriositätsschwelle” (Regierungsentwurf, S.68) erhalten. Zudem betreffen mehr und mehr Gründungen Dienstleistungszwecke (über 85%), welche nur einen geringen Kaptitalaufwand bei der Gründung erfordern. 10.000 Euro sind im Übrigen im europäischen Vergleich angemessen.
Aktuell beschlossen wurde aber nun, die Mindeststammeinlage bei der GmbH bei 25.000 Euro zu belassen, um deren Anerkennung im Geschäftsleben nicht zu beeinträchtigen.

Folgerungen für das Image der Unternehmergesellschaft

Wahrscheinlich muss man zwischen der haftungsbeschränkten und der (nicht mehr haftungsbeschränkten) Unternehmergesellschaft (entspricht der GmbH) unterscheiden.
Denn sobald die UG die 25.000 Euro an Rücklagen erreicht hat, kann der Zusatz haftungsbeschränkt entfallen oder die UG zur GmbH umfirmiert werden.

Image der UG (ohne Haftungszusatz)

Liegt also eine UG (ohne Haftungsbeschränkungszusatz) und damit praktisch eine “normale” GmbH vor, dürfte diese den Stellenwert der GmbH weitgehend erreichen. Weitgehend deshalb, weil es gerade zu Beginn einige Zeit dauern dürfte, bis sich diese Sonderform der GmbH mit ihren wesentlichen Regeln auch bei der Bevölkerung verbreitet hat. GmbH klingt insofern vertrauenswürdiger als Unternehmergesellschaft.

Image der UG (haftungsbeschränkt)

Wenn nun noch der Rechtsformzusatz erforderlich ist, dürfte die Gesellschaft sich auf Höhe der englischen Limited einordnen ohne jedoch den Auslandsmalus zu haben.
Auch die haftungsbeschränkte UG erlaubt (zusätzliche) Sitze im Ausland, ist aber eine deutsche Rechtsform. Die Vorbehalte der breiten Bevölkerung gerade was die Erreichbarkeit und Vollstreckbarkeit im Ausland betrifft, sollten daher pauschal niedriger ausfallen.


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