Gründungskosten einer Unternehmergesellschaft

Welche Kosten entstehen für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Der Gesetzgeber bemüht sich, die Mindestvoraussetzungen zu verringern und dadurch die Gründung sowie Gründungskosten zu reduzieren.
Je nach Beratungsbedarf und Verwendbarkeit des Gründungs-Sets betragen die Gründungskosten um 400 Euro.

Gründungskosten 1: die Notarkosten

Es fallen Notarkosten an.
Diese bestehen grundsätzlich aus:

  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (auch Satzung genannt)
  • Beurkundung der Gesellschafterversammlung
  • Entwurfsanfertigung sowie Beglaubigung der Anmeldung zum Handelsregister

Verwendet man das Gründungs-Set und konkret die Mustersatzung der Unternehmergesellschaft lassen sich dadurch die Kosten für den Notar reduzieren. Denn dann schreibt die Kostenordnung reduzierte Gebühren vor.
Dies sollte aber nicht dazu führen, am fundamentalen Beratungsbedarf zu sparen. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Die exakten Notarkosten hängen auch vom Stammkapital ab, das bei der Unternehmergesellschaft bereits ab einem Euro beginnt.
Bei einer aktuellen Minimalgründung und damit einer Mindesteinlage von 1 Euro betragen die Kosten für den Gesellschaftsvertrag bei einer Ein-Personen-GmbH 84 Euro netto, ansonsten 168 Euro netto.
Die Beurkundung der Gesellschafterversammlung kostet 168 Euro. Der Entwurf wie die beglaubigte Anmeldung ins Handelsregister kostet 42 Euro netto.

Gründungskosten 2: die Registerkosten

Die Eintragung in das Handelsregister kostet aktuell 100 Euro.
Achten Sie hier vor allem darauf, ob die Rechnung wirklich vom offiziellen Registergericht kommt. Dubiose Adressbücher versuchen die Hektik und Unerfahrenheit nach einer solchen Gründung auszunutzen und stellen unberechtigte Forderungen, deren Schreiben den offiziellen Rechnungen ähnlich sehen.

Gründungskosten 3: Elektronischer Bundesanzeiger

Die Eintragung muss auch bekannt gemacht werden. Das örtlich zuständige Amtsgericht entscheidet, ob dies im elektronischen Bundesanzeiger oder bestimmten Tageszeitungen stattfindet.
Je nach Medium belaufen sich die Kosten auf etwa 100 bis 250 Euro.

Achtung: Lassen Sie sich nicht von ähnlich klingenden Verzeichnissen per offiziell aussehender Rechnung abzocken. Achten Sie genau, wer wofür Geld von Ihnen will. Denn diese Firmen können das offizielle Register ebenfalls einsehen und versenden ungerechtfertigte Rechnung an die neueingetragenen Firmen.

Staatliche Genehmigungsurkunde

Künftig ist zur Eintragung in das Handelsregister keine verwaltungsrechtliche Genehmigungsurkunde erforderlich. Damit wird auch eine Gleichstellung zu Einzelkaufleuten und Personengesellschaften erreicht.
Bislang ist das problematisch, da diese Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Gegenständen nur der Gesellschaft (als juristischer Person) erteilt werden können, diese Gesellschaft aber mangels Eintragung noch nicht besteht. Mit Vorbescheiden versucht man dies zu lösen.

Gründungspakete

Professionelle Dienstleister bieten speziell zusammengestellte Gründungspakete, welche eine gut geführte Gründung mit günstigen Gründungskosten ermöglichen. Mehr zu den UG-Gründungspaketen.

Zuschuss zu den Gründungskosten

Bei der Unternehmensgründung bestehen einige Zuschuss-Möglichkeiten, die man vor Gründung prüfen (lassen) sollte.


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