Die englische Limited (Ltd.) in Deutschland

Private Limited Company by shares

In England ist die Limited (abgekürzt als Ltd., genauer die Private Limited Company by shares) die beliebteste Gesellschaftsform.
Abzugrenzen ist die “Limited” von der PLC, der Public Limited Company. Diese Limited entspricht eher unserer Aktiengesellschaft, deren Anteile (Aktien) öffentlich erhältlich sind. Auf diesem Portal geht aber nur um die Ltd. in ersterem Sinne.

Vorteile der Limited

Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne Mindestkapital der Gesellschaft macht den größten Vorteil aus. Das Hauptargument ist druchaus reizvoll. So kann man eine Limited theoretisch ab einem Pfund Mindesteinlage gründen und zugleich die Haftung darauf begrenzen. Einher geht damit ein Haftungsausschluss mit dem Privatvermögen. » mehr zu Haftung

Für eine vergleichbare GmbH sind derzeit 25.000 Euro (keine Verringerung durch das MoMiG) Mindesteinlage erforderlich.

Auch können bei einer Zweigstelle in Deutschland vielfach ganz normal deutsches Recht anwendbar und deutsche Gerichte zuständig sein.

Nachteile der Limited

Der Reiz vom grundsätzlich nicht erforderlichen Mindeststammkapital hat jedoch auch Nachteile. So drohen bei zu geringem Stammkapital sehr schnell die Insolvenz mit strengen Haftungsfallen mit Folgen auch für das Privatvermögen.

Zudem besteht aufgrund zweier Länder, zweier Sprachen eine Menge bürokratischer Pflichten bei einer Limited. Über diese muss man sich vorher unbedingt Klaheit verschaffen. Hier bieten spezialisierte Dienstleister gute Hilfe an.

Was das Image der Limited betrifft, sind zwar die meisten Vorurteile unbegründet, hinterfragt wird das aber eher selten.

Englische Limited für Deutsche

Aufgrund der anerkannten Rechtsprechung des EuGH (vgl. Überseering, Inspire Art) ist in Europa und damit auch in Deutschland die Niederlassungsfreiheit einer englischen Gesellschaft wie der Limited garantiert. Eine Zweigstelle der Limited in Deutschland ist daher möglich.
Dadurch wurde die englische Limited zur Konkurrenz der deutschen GmbH. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • einfache, schnelle Gründung
  • niedriges Stammkapital
  • Bürokratie und Vertretung in England übernehmen spezialisierte Limited-Agenturen

Aufpassen muss man aber, dass allein durch diesen Doppelsitz auch eindeutig mehrere Pflichten entstehen. So wandeln sich eventuelle Erleichterungen schnell in Nachteile. Das ganze Eintragsprozedere ist auch für das deutsche Handelsregister erforderlich und auch das deutsche Steuerrecht greift gnadenlos.

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