Neue Mini-GmbH gründen
Mini-GmbH ist nach aktuellem Stand “nur” ein umgangssprachlicher Begriff für die neue Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Diese neue Gesellschaftsform wurde durch die aktuelle GmbH-Reform neu geschaffen und soll vor allem dem Trend zur inländischen Verwendung der englischen Limited Rechnung tragen.
Daher werden die Anforderungen an die GmbH selbst reduziert und zudem als Einstieg eine sog. Mini-GmbH geschaffen: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
Die Mini-GmbH hat ähnlich der englischen Limited nur einen Euro als Stammkapital und deutlich erleichterte Gründungsformalitäten.
Auf der anderen Seite bewirkt die Mini-GmbH eine Haftungsbeschränkung wie eine “normale” GmbH.
Um die Nachteile dadurch auf Gläubigerseite (Geschäftspartner der Gesellschaft) auszugleichen besteht unter anderem eine gesetzliche Pflicht einen Teil des Gewinns als Rücklage zu sparen und die Firmenbezeichnung ganz klar und transparent zu gestalten.