Gesetzliche Grundlage für die Neuregelung der GmbH und damit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt) ist das sog. MoMiG.
Das MoMiG steht für Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (…). Ursprünglich lag lange Zeit lediglich ein beschlossener Regierungsentwurf vom Mai 2007 vor.
Das MoMig ist am 1. November 2008 nach Verzögerungen der GmbH-Reform in Kraft getreten.
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