Mehrwertsteuersatz für eine Limited in Deutschland

Welche Mehrwertsteuer für die Limited in Deutschland gilt

Eine englische Limited mit deutscher Niederlassung hat nicht nur im Einkommensteuerrecht und Kapitalsteuerrecht die Problematik zweier grundsätzlich relevanter Systeme, sondern eben auch im Umsatzsteuerrecht. Daher gilt theoretisch die deutsche und die englische Mehrwertsteuer. Praktisch macht das natürlich keinen Sinn, so dass es eine rechtliche Entscheidungsregelung gibt. Entscheidend hierfür und damit für die Mehrwertsteuer der Limited ist die Vorfrage, ob die deutsche Zweigniederlassung in Deutschland steuerpflichtig ist. Das hängt grundsätzlich vom Schwerpunkt der Tätigkeit ab. Liegt dieser in Deutschland, ist die Limited in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig – auch nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.

Daher muss die Limited in Deutschland in so einem Fall die jeweils gültige deutsche Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausweisen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift.

Nach englischem Steuerrecht gibt es eine ähnliche Kleinunternehmerregelung, die erst ab 58.000 Pfund Jahresumsatz greift, sofern die Limited in England steuerpflichtig ist.

Eine doppelte Steuerpflicht vermeidet das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-England weitgehend.

Für die Umsatzsteuer aller Zweigniederlassungen von Limiteds in Deutschland ist übrigens das Finanzamt Hannover-Nord zuständig.

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