Mehrwertsteuersatz für eine Limited in Deutschland

Entscheidend ist die Vorfrage, ob die deutsche Zweigniederlassung in Deutschland steuerpflichtig ist. Das hängt grundsätzlich vom Schwerpunkt der Tätigkeit ab. Liegt dieser in Deutschland, ist die Limited in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig – auch nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.

Daher muss die Limited in Deutschland in so einem Fall die jeweils gültige Umsatzstuer bzw. Mehrwertsteuer ausweisen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift.

Nach englischem Steuerrecht gibt es eine ähnliche Kleinunternehmerregelung, die erst ab 58.000 Pfund Jahresumsatz greift, sofern die Limited in England steuerpflichtig ist.

Eine doppelte Steuerpflicht vermeidet das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-England weitgehend.

Für die Umsatzsteuer aller Zweigniederlassungen von Limiteds in Deutschland ist übrigens das Finanzamt Hannover-Nord zuständig.

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