Ltd. & Co. KG – Vorteile und Nachteile

Vorteile und Nachteile einer Ltd. & Co. KG

Die Ltd. & Co. KG (auch Limited & Co. KG) bietet einige interessante Vorteile gegenüber der “normalen” GmbH & Co. KG sowie gegenüber der normalen englischen Ltd. mit Zweigniederlassung in Deutschland. Daher ist diese Rechtsform relativ häufig – jedenfalls bei ausreichender fachlicher Beratung.

Was ist die Limited & Co. KG

Die Ltd. & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), welche die Vorteile der englischen Limited (Ltd.) mit der deutschen Gesellschaftsform der KG vereint.

Eine KG besteht immer aus einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten. Der Komplementär haftet dabei voll und unbeschränkt, der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage.
Bei der Ltd. & Co. KG nimmt die Limited (Ltd.) die Position der Komplementärin ein. Damit ist diese eigentlich vollhaftenden Position mit einer Gesellschaft besetzt, deren Haftung wiederum nur auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.

Vorteile der Limited & Co. KG gegenüber der GmbH & Co. KG

  • Für die Limited ist im Gegensatz zur GmbH kein Mindeststammkapital vorgeschrieben. Die Gründungskosten sind deutlich niedriger als bei der GmbH. Dennoch ist eine effektive Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen gegeben.
  • Die Limited ist schneller und einfacher gegründet als eine GmbH.
  • Wesentliche gesellschaftsbezogene Änderungen erfordern bei der GmbH eine notarielle Beurkundung, nicht so bei der Limited.
  • Da die Limited selbst nur Gesellschafterstellung innerhalb der nach außen handelnden KG hat, gilt die Limited als non strading company und hat deutlich reduzierte Berichtspflichten und bürokratische Pflichten.

Nachteile der Ltd. & Co. KG gegenüber der GmbH & Co. KG

  • Meist wird die Ltd. & Co. KG gewählt, um das hohe Mindestkapital der GmbH zu meiden. Daraus folgt regelmäßig eine geringere Bonität bei Kreditinstituten etc.
  • Die genauen Fristen im Rahmen der Kommunikation mit den englischen Behörden sind penibel einzuhalten. Empfindliche Strafen bis hin zur Löschung aus dem englischen Handelsregister drohen.
  • Insolvenzrechtlich gilt englisches Recht für die Limited, da diese selbst ja keinen wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland hat und daher keine selbständige Zweigniederlassung erfordert. Fremdes Recht mit höheren anwaltlichen Gebühren sind die Folge im Insolvenzfall.

Vorteile der Limited & Co. KG gegenüber der "deutschen" Limited

  • bessere Verlustverrechnungsmöglichkeiten mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten
  • Entnahmen sind nicht gleich verdeckte Gewinnausschüttungen
  • je nach Berechnungsbeispiel meist Gesamtsteuervorteil (niedrigere Gewinnbesteuerung)
  • Da die Limited neben ihrer Komplementärposition nicht aktiv tätig wird, reicht ein Dormant Account (Nullbilanz), sofern keine Einnahmen für die Ltd. vorliegen
  • geringere Insolvenzmasse, da bessere Gewinnentnahmemöglichkeiten
  • gute Erweiterbarkeit durch Beteiligungen ohne Stimmrechtsverlust

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